Referat zur wiederholten Steuerfussabstimmung

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Sehr geehrte Frau Gemeinderatspräsidentin

Geschätzte Anwesende

Eigentlich hat das Ungemach am 2. Dezember begonnen mit der Begründung der SP für ihren Antrag auf geheime Abstimmung. Nur so könne die Abstimmungsfreiheit geschützt werden. Zu eurer Ehrenrettung können wir einzig vorbringen, dass ihr uns mit dem Antrag im wahrsten Sinn auf dem linken Fuss erwischt habt. Aber damit hat sich’s dann schon.

Natürlich sieht unsere Geschäftsordnung die geheime Abstimmung als Möglichkeit vor. Die geheime Abstimmung hat in diesem Saal aber nur in den Fällen Tradition, wo sie von der Geschäftsordnung vorgeschrieben ist, also bei Wahlen von Präsidium und Vizepräsidien. Sonst, auch bei heiklen Themen, stimmen wir offen. Dieser Rat kämpft mit offenem Visier und sollte das unbedingt aus so beibehalten. Für etwas haben wir ja auch eine Tribüne im Saal.

Wir wissen alle, dass es nicht wirklich um den Schutz der Abstimmungsfreiheit, sondern um Abstimmungsarithmetik ging. Wir alle haben die Haltungen der einzelnen Ratsmitglieder zum Steuerfuss im Vorfeld genau gekannt. Es ging doch genau darum, die Situation herbeizuführen, die nun vom Bezirksrat als rechtswidrig sanktioniert wurde – der Stichentscheid der Präsidentin nach durchgeführter geheimer Abstimmung.

Die Geschwindigkeit, mit der das Abstimmungsprozedere am 2. Dezember durchgedrückt wurde, hinterliess ein sehr ungutes Gefühl in der demokratischen Magengegend. Dass es schlicht nicht zulässig ist, ergab sich erst nachträglich nach Konsultation des Gemeindegesetzes, was uns während der Sitzung schlicht nicht möglich war. Unseren Erkenntnisgewinn aus dem Rekursverfahren teilen wir gerne mit euch.

Der Bezirksrat schreibt zur Begründung seines Nichteintretens: „Es gehört zu den grundlegenden Anforderungen an ein Parlamentsmitglied, dass es sich vor Aufnahme seiner Ratstätigkeit auf die kommenden Aufgaben vorbereitet, wozu auch die nicht allzu umfangreichen Bestimmungen über Wahlen und Abstimmungen gehören. Dass die Ratspräsidentin diesen Anforderungen ebenfalls nicht zu genügen vermochte, kann die Rekurrenten nicht von ihrer Rügepflicht befreien.“ (Zitat Ende). Wir Rekurrenten lassen das so stehen. Diese Anforderung sollte in meinen Augen aber nicht nur erfüllen, wer einen Verfahrensfehler rügen will, sondern noch viel mehr, wer die Spielregeln bewusst ausreizen will.

Aber immerhin hat der Bezirksrat den Regelverstoss als derart gravierend eingestuft, dass er das Abstimmungsergebnis von Amtes wegen aufgehoben hat. Fehler können passieren, aber bitte nicht aus taktischem Übermut! Damit, liebe SP und Mitbeteiligte, habt ihr dem Ansehen unseres Rats einen Bärendienst erwiesen.

Nun stimmen wir nochmals ab, dieses Mal hoffentlich ohne Verfahrensfehler. Die Stadt verdient ein Budget, das rechtmässig und in einem offenen Verfahren festgesetzt worden ist.

Für die Fraktion: Richard Sägesser, Gemeinderat

Uster, 20. Januar 2020