Parolen zu 3 der 4 Vorlagen für die Abstimmung vom 19. November 2023

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Die FDP Uster hat an der Parteiversammlung die Parolen zu 3 der 4 Vorlagen für die Abstimmung vom 19. November 2023 gefasst

  1. NEIN zur «Kulturland-Initiative gegen die Moosackerstrasse» /
    JA zum Gegenvorschlag des Stadtrates
  2. NEIN zur Genehmigung eines jährlich wiederkehrenden Kredits von 580’000 Franken zur Erhöhung des städtischen Beitrags an die schulergänzende Betreuung der Primarschule Uster
  3. JA zur Genehmigung der Verordnung für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Energie Uster AG (NEIN zum Referendum «Nein zu unfairen Stromgebühren»)

Die Ja-Parole zur Parkplatz-Initiative der SVP, welche als vierte Vorlage ebenfalls am 19. November 2023 zur Abstimmung kommt, hat die FDP Uster bereits an der Parteiversammlung vom 25. Mai 2023 gefasst.

1. «Kulturland-Initiative gegen die Moosackerstrasse» / Gegenvorschlag des Stadtrates

Die Initiative der Grünen verlangt vom Stadtrat die Beantragung der Streichung der Moosackerstrasse aus dem kantonalen Richtplan. Der Gegenvorschlag des Stadtrates stellt eine Kompromisslösung zur Verfügung, wonach die Moosackerstrasse wie im Richtplan vorgesehen in der langfristigen Zukunft zwar gebaut werden soll, im Gegenzug aber die Zentralstrasse für den Durchgangsverkehr gesperrt würde, sobald die Moosackerstrasse gebaut wäre.

Während die Kulturlandinitiative einstimmig abgelehnt wurde, gab es zum Gegenvorschlag des Stadtrates Stimmen dafür und dagegen. Letztlich fand aber der Gegenvorschlag die Mehrheit der Voten. Die Mehrheit setzte sich für die Kompromisslösung ein, welche das Ziel verfolgt, das Zentrum von Uster vom Verkehr zu entlasten und attraktiver zu machen. Gegenstimmen empfanden, dass diese Angelegenheit den Generationen überlassen werden sollte, welche die Strasse in der Zukunft dann irgendwann baut oder eben nicht, und dass ein bereits jetzt erlassenes Gesetz mit der Sperrung der Zentralstrasse die Strassenplanung der Zukunft zu sehr einschränkt und zum heutigen Zeitpunkt unnötig ist. Deshalb:

NEIN zur Kulturland-Initiative gegen die Moosackerstrasse

JA zum Gegenvorschlag des Stadtrates

2. «Schulergänzende Betreuung, Genehmigung eines jährlichen Kredites von CHF 580’000»

Die Erhöhung des städtischen Beitrages an die Kosten der Primarschule Uster bzw. die Genehmigung eines jährlichen Kredits dafür von 580’000 Franken untersteht dem obligatorischen Referendum.

Die FDP Uster unterstützt sämtliche Ziele dieser neuen Regelung der schulergänzenden Betreuung. Diese Ziele beinhalten die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, soll ein transparentes Tarifmodell einführen und die Attraktivität der Stadt Uster als Wohnort und Wirtschaftsstandort stärken. Dabei befürwortet die FDP Uster insbesondere auch das damit zu schaffende modulare Modell mit mehr Flexibilität bei den wählbaren Dienstleistungen. So soll damit die Möglichkeit geschaffen werden, die Mittagsbetreuung und die Nachmittagsbetreuung separat zu buchen. Dies alles wäre genau im Sinne der FDP Uster.

Leider wurde es verpasst, das Tarifmodell genehmigungsfähig zu machen. Die Primarschule meint zwar, es sei ein faires Tarifmodell. Dies stimmt jedoch keineswegs, wenn die Mittagsbetreuung mit einem Teller Spaghetti je nach Einkommen 8 oder 28 Franken kostet. Die Mittelschicht soll entlastet werden, aber die damit einhergehende Belastung der höheren Einkommen ist weder fair noch zumutbar. Die jährlichen Kosten für ein vollbetreutes Kind betragen dann zwischen CHF 3’420 bis zu 16’460 für Jahreseinkommen ab CHF 150’000. Das entspricht dem 5-fachen! Wohlgemerkt bezahlen genau diese höheren Einkommensklassen ohnehin schon den grössten Teil der anderen 6 Mio. Franken, welche die schulergänzende Betreuung die Stadtkasse belastet.

Die FDP Uster hat sich deshalb mit vier Enthaltungen und keinen Ja-Stimmen gegen die Vorlage ausgesprochen. Es ist aber ein Nein zum Tarifmodell und kein Nein zu den anderen Verbesserungen, welche die neue Regelung einführen sollte. Die FDP Uster empfindet es als sehr schade, dass die Gelegenheit nicht genutzt wurde, das vorgeschlagene Tarifmodell besser zu überdenken und mehrheitsfähiger zu verfassen. Es wurden keine Bemühungen unternommen, ein steuerneutrales Modell, eine Optimierung der Gestehungskosten oder die Reduktion der jährlichen Belastung lediglich durch die Schaffung flexiblerer Module wenigstens aufzuzeigen. Entsprechend hatte die FDP-Fraktion schon im Gemeinderat die Rückweisung beantragt, um das Tarifmodell zu verbessern und der Vorlage als Ganzem eine Chance zu geben, welche jedoch von der Mehrheit des Gemeinderates abgelehnt wurde. Deshalb:

NEIN zur Genehmigung eines jährlich wiederkehrenden Kredits von 580’000 Franken zur Erhöhung des städtischen Beitrags an die schulergänzende Betreuung der Primarschule Uster

3. «Nein zu unfairen Stromgebühren»

Die SVP hat das Volksreferendum gegen die Verordnung über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Energie Uster AG ergriffen.

 Die neue Verordnung beinhaltet zwei Teile: Zum einen die Finanzierung des Ökofonds der Energie Uster AG und zum anderen die öffentliche Beleuchtung.

Bei der öffentlichen Beleuchtung geht es darum, dass die bisherige Art der Erhebung der Abgabe aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes nicht länger so gehandhabt werden kann. Mit der neuen Verordnung wird dies korrigiert. Letztlich wird die öffentliche Beleuchtung aber so oder so aus dem Steuerhaushalt finanziert und sichergestellt. Mit der neuen Verordnung wird die Abgabe zudem von heute CHF 37 auf maximal CHF 25 pro Stromzähler reduziert. Dieser Teil der Verordnung löste keine Diskussionen an der Parteiversammlung aus.

Der andere Teil der Verordnung führte jedoch zu diversen dafür- und dagegensprechenden Voten. Gemäss diesem Teil der Verordnung soll der Ökofonds der Energie Uster AG mit einer Abgabe von maximal 1 Rappen pro kWh (beginnend mit 0.4 Rappen pro kWh) Strom finanziert werden. Heute wird der Ökofonds aus dem jährlich erzielten Gewinn der Energie Uster AG finanziert und der zufliessende Betrag jedes Jahr neu von der Energie Uster AG beschlossen. Dies führt dazu, dass die Planbarkeit für die zu fördernden Projekte beeinträchtigt ist und zudem mehr Mittel benötigt werden, um die Ziele des Ökofonds zu verwirklichen. Der Ökofonds bezweckt die Förderung von Massnahmen zur effizienten Stromversorgung, die Förderung von erneuerbarer Stromproduktion und die Reduktion von Treibhausgasen.

 Die Mehrheit der FDP Uster, welche den Ökofonds ursprünglich überhaupt erst initiiert hatte, sprach sich für die Vorlage und gegen das Referendum aus. Deshalb:

JA zur Genehmigung der Verordnung für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Energie Uster AG
(NEIN zum Referendum «Nein zu unfairen Stromgebühren»)