Abstimmungsverfahren zum Steuerfuss war widerrechtlich

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Bezirksrat gibt Rekurrenten inhaltlich Recht: Abstimmungsverfahren zum Steuerfuss war widerrechtlich

Das Ränkespiel um die Erhöhung des Steuerfusses in Uster, welches der Stadt ein Notbudget beschert hat, erlebt eine arge Abfuhr. Der Bezirksrat kassiert den Entscheid des Gemeinderats mit der Begründung, dass klare Gesetzesverstösse begangen wurden.

Die FDP.Die Liberalen Uster und die rekursführenden freisinnigen Gemeinderäte Jürg Krauer, Richard Sägesser und Marc Thalmann, nehmen den Entscheid des Bezirksrates mit Genugtuung zur Kenntnis.

Auch wenn aus formaljuristischen Gründen nicht auf den Rekurs eingetreten werden konnte, zeigt die aufsichtsrechtliche Prüfung in der Sache, dass der Rekurs inhaltlich berechtigt war. Das klare Verdikt des Bezirksrats: Mit dem – durch die Ratslinke initiierten – Abstimmungsverfahren wurde eine klare Gesetzesverletzung begangen.

Damit sind, nach Rechtskraft des Urteils, die Entscheide des Gemeinderats zum Budget 2020 und zum Steuerfuss aufgehoben und müssen zeitnah wiederholt werden.

Natürlich lehnt die FDP die unnötige Steuererhöhung um drei Prozent weiterhin ab. In erster Linie muss der Stadtrat die überproportional wachsenden Kosten in den Griff bekommen und nicht einfach die Staatsschatulle reicher alimentieren.

Die FDP hofft dabei auf die Verlässlichkeit derjenigen Mitteparteien und -parlamentarier, welche sich in der letzten Abstimmung gegen eine Anhebung des Steuerfusses ausgesprochen haben.