Selbstbestimmung auch für Menschen mit Beeinträchtigung

Veröffentlicht am Posted in Aktuell Kanton Zürich und Schweiz

Der Kantonsrat hat heute die von der FDP initiierte Motion „Selbstbestimmung dank Subjektfinanzierung“ deutlich an die Regierung überwiesen.

Selbstbestimmung dank Subjektfinanzierung

Autonome Lebensführung

Das Recht auf eine autonome Lebensführung ist für die FDP eine Selbstverständlichkeit. Für Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Angehörigen aber ist es eine tägliche Herausforderung, manchmal sogar ein Kampf. Ziel der Motion ist es, dass Menschen mit Beeinträchtigungen diejenige Lebensform wählen können, die ihnen am Besten entspricht. Viele Betroffene, die im Alltag auf die Unterstützung Dritter angewiesen sind, ziehen eine autonome Lebensgestaltung einem Aufenthalt in einer Institution vor. Sie sollen ihr Leben und insbesondere ihre Wohn- oder Arbeitssituation selber gestalten können. Andere wiederum fühlen sich besser aufgehoben in einer Institution; auch das muss durch das Finanzierungssystem weiterhin gewährleistet sein.

Wahlfreiheit

Die Wahlfreiheit für Menschen mit Beeinträchtigungen entspricht nicht nur unserer liberalen Überzeugung sondern auch der Behindertenrechtskonvention der UNO, welche die Schweiz ebenfalls ratifiziert hat. Diese Wahlfreiheit ist mit dem aktuellen Finanzierungssystem nicht – oder nur sehr bedingt gegeben: Mit der Einführung eines Assistenzbeitrages der IV im Jahr 2012 wird Menschen mit Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglicht. Die aktuellen Teilnahmebedingungen haben jedoch hohe Hürden und schliessen Viele aus: zum Beispiel Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung, welche die strengen Aufnahmebedingungen der IV nicht erfüllen oder Menschen mit einer Hilflosenentschädigung der Unfall- oder Militärversicherung. Ausserdem sind die Höchstbeiträge so stark limitiert, dass schwer beeinträchtigten Menschen oft nur der Gang in eine (teil-)stationäre Einrichtung bleibt, was letztendlich höhere Kosten verursacht.

Systemwechsel

Mit dem Systemwechsel zur Subjektfinanzierung sollen die kantonalen Beiträge für alle auf der Basis ihres individuellen Assistenzbedarfs festgelegt werden, unabhängig davon ob sie in einer Institution oder selbständig leben und arbeiten. Die Beiträge sollen nach objektiven Kriterien festgelegt werden, die sich nach der Schwere der Beeinträchtigung richten und den Betroffenen direkt ausgerichtet werden. Damit werden die Wahlfreiheit und der Grad der Selbstbestimmung massgeblich erhöht.

Auf Seiten der Leistungserbringer stärkt der Systemwechsel die Angebotsvielfalt und sorgt für Innovationsanreize. Zudem erhalten die Leistungserbringer mehr unternehmerische Freiheit, um sich zeitnah und flexibel an sich verändernde Bedürfnisse anzupassen und neue Angebote zu entwickeln.

Ein weiterer Punkt der uns bei der Erfüllung der Motion wichtig ist, ist das Rad nicht neu zu erfinden oder einen «Zürcher finish» anzustreben.

Verschiedene Kantone sind daran, Erfahrungen mit der Einführung einer Subjekt-finanzierung bzw. Assistenzbudgets zu sammeln. Bei der Entwicklung entsprechender Bedarfserhebungs- und Qualitätssicherungsinstrumente soll auf diese Erfahrungen abgestützt und wenn möglich ein gemeinsames Modell entwickelt werden.

Beatrix Frey-Eigenmann