Bauprogramm Strasse

Veröffentlicht am Posted in Aktuell Kanton Zürich und Schweiz

Das Strassennetz ist als zentrales Element des Gesamtverkehrskonzeptes zu betrachten. Die Hauptlast des Verkehrsaufkommens wird auch in Zukunft die Strasse zu tragen haben. Dass dies auch die Zürcher Bevölkerung so sieht, hat sie mit dem deutlichen JA zum Gegenvorschlag zur Anti-Stau-Initiative zum Ausdruck gebracht.

Die Neuauflage des Gesamtverkehrskonzeptes wird von der Regierung voraussichtlich Anfang 2018 beschlossen. Für die Planung der Infrastrukturbauten ÖV und Strassen ist dieses Konzept ein unentbehrliches Instrument.

Die Anstrengungen des Bundes zum Beheben der Kapazitätsengpässe auf den Nationalstrassen, zum Beispiel der Ausbau des Nordrings Zürich auf 6 Spuren, bringen nur dann einen spürbaren Nutzen, wenn die Kapazitäten an den Anschlussknoten und im übrigen Strassennetz ebenfalls bereitgestellt werden. Die Bauvorhaben im Limmattal, der Autobahnzubringer in Ottenbach / Obfelden sowie die Zürichstrasse in Adliswil, sind Projekte welche teilweise durch Einsprachen blockiert werden, in diesem Zusammenhang aber dringend notwendig sind.

Notwendig ist auch die Debatte um das Thema autonomes Fahren. Das angekündigte Gesamtverkehrskonzept muss dazu ebenfalls einen Beitrag liefern. Insbesondere die Frage ob die Bevölkerung das autonome Fahren, sprich fremdgesteuerte Mobilität statt individuelle Mobilität, wirklich will, beziehungsweise wo sie das will, muss geklärt werden. Hier dürfte eine Unterscheidung zwischen Arbeits- und Freizeitverkehr angebracht sein, denn der Distanzanteil der Freizeitaktivitäten bildet mit 44% den grössten Bereich, die Arbeitswege liegen bei lediglich 24%. Und ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass das autonome Fahren Personen den Zugang zur individuellen Mobilität ermöglichen wird, welche bis anhin, sei es aus Alters-, Gesundheits-, oder Kostengründen davon ausgeschlossen waren. Dies könnte durchaus zu einer weiteren Zunahme des Strassenverkehrs führen, im Gegenzug aber auch zu einem Rückgang des weniger flexiblen öffentlichen Verkehrs. Die SBB hat dies schon erkannt und investiert in entsprechende Projekte.

Bei allen Vorhaben ist dem neuen Verfassungsartikel, welcher den Erhalt der Leistungsfähigkeit der Kantonsstrassen verlangt, Rechnung zu tragen und eine entsprechende Interessenabwägung vorzunehmen. Sei es bei Massnahmen zur Busbevorzugung, Temporeduktionen, beim Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Strassenraum, bei Lärmschutzmassnahmen oder bei der siedlungsverträglichen Gestaltung von Strassenräumen.

Der Erhalt und zukunftsorientierte Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist für den Wirtschaftsstandort Zürich von grösster Bedeutung. Die FDP unterstützt die Regierung beim Umsetzen dieser wichtigen Aufgabe.

Christian Müller