Sekundarschule in der Klemme

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Anfrage 615/2017: „Sekundarschule in der Klemme“

Mit Urteil vom 3. April 2017 korrigierte das Bundesgericht das vom Kantonsrat 2015 be-schlossene Gemeindegesetz.

Mit dem Gesetz wollte der Kantonsrat das Nebeneinander von politischer Gemeinde und Schulgemeinde beseitigen. Er beschloss, dass jene politischen Gemeinden, die über ein Gemeindeparlament verfügen, künftig auch für Schule und Bildung zuständig sein sollen. Schulgemeinden sollten in solchen Gemeinden nicht mehr zugelassen sein: Sie hätten sich bis zum Ablauf der nächsten Amtsdauer nach dem Inkrafttreten des neuen Zürcher Gemeindegesetzes auflösen müssen. Davon wären die SSU sowie die Oberstufe Nänikon-Greifensee betroffen gewesen. Diese Bestimmung wurde vom Bundesgericht aufgehoben.

Bestehen blieb hingegen die Verpflichtung an diejenigen Schulgemeinden, deren Gebiet nicht mit dem Gebiet einer oder mehrerer politischer Gemeinden übereinstimmt, ihr Gebiet innert vier Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes an dasjenige der politischen Gemeinden anzupassen. Wie das umzusetzen ist, ist nach dem Bundesgerichtsentscheid unklar.

Damit steht die SSU in einer eigentlichen Klemme.

Ich bitte Sie, folgende Fragen dem Stadtrat bzw. der SSU zur Beantwortung zu unterbreiten:

  1. Welche konkreten Auswirkungen hat die durch das Bundesgerichtsurteil entstandene Situation auf die Sekundarschulgemeinde Uster?
  2. Wie gedenken die Schulpflege und der Stadtrat vorzugehen, um eine Deblokade zu erreichen?
  3. Wie beurteilt das kantonale Gemeindeamt die Situation und welche weiteren Schritte sieht es zur Lösung dieser Situation vor?

Besten Dank.

Richard Sägesser, Gemeinderat