Weitere Stellenmeldepflicht unnötig

Veröffentlicht am Posted in Aktuell Kanton Zürich und Schweiz

Die FDP ist gegen eine Meldepflicht für offene Stellen der kantonalen Verwaltung. Eine Einzelinitiative, welche dieses Vorhaben fordert, lehnt die FDP ab.

Vergangenen Montag debattierte der Kantonsrat eine Stellenmeldepflicht für offene Stellen der Verwaltung und bei jenen Institutionen, die dem Kanton gehören bzw. die vom Kanton finanziell unterstützt werden. Eine Einzelinitiative beauftragt den Regierungsrat, dem Kantonsrat eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, damit alle erforderlichen Massnahmen getroffen werden können, um die Zuwanderung aus dem Ausland sowie, bei Bedarf, von Ausländern aus anderen Kantonen in den Kanton Zürich besser steuern zu können. So soll dem Auftrag der Masseneinwanderungsinitiative auf kantonaler Ebene Nachachtung verschafft werden. Die Einzelinitiative wurde äusserst knapp mit den 60 erforderlichen Stimmen vorläufig unterstützt. Bis auf die EDU und die SVP unterstützte keine Partei eine solche Meldepflicht, auch die FDP nicht.

Lösung auf Bundesebene noch nicht umgesetzt

Die Einzelinitiative suggeriert, dass die Masseneinwanderungsinitiative nicht umgesetzt worden ist. Allerdings haben National- und Ständerat Ende 2016 eine entsprechende Umsetzungsvorlage verabschiedet. Dabei soll eine Stellenmeldepflicht für bestimmte Berufsgattungen mit hoher Arbeitslosigkeit (in Nichtmangelberufen wie z.B. dem Gastgewerbe) zur Anwendung kommen. Offene Stellen müssen ans regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV gemeldet werden. Während einer exklusiven, noch zu bestimmenden Frist soll das RAV Vorschläge von geeigneten Stellensuchenden dem Arbeitgeber anbieten können. Dieser ist unter Androhung hoher Bussen gesetzlich zur Prüfung der Angebote verpflichtet. Mit dieser Bevorzugung von beim RAV gemeldeten Stellensuchenden werden gleichzeitig all jene Veränderungswilligen diskriminiert, die sich zwar auf eine neue Stelle bewerben möchten – aber noch einen Job haben und nicht beim RAV gemeldet sind. Sie laufen Gefahr nicht berücksichtigt werden zu können.

Für die Verwaltung und vom Kanton unterstützte Organisationen ungeeignet

Im Unterschied zur Stellenmeldepflicht beim Bund, die auf Nichtmangelberufe mit hoher Arbeitslosigkeit abzielt, fordert die im Kantonsrat überwiesene Initiative eine Stellenmeldepflicht in der öffentlichen Verwaltung und in staatsnahen Betrieben (z.B. Universität, Spitäler) bzw. in vom Kanton subventionierten Organisationen (z.B. ein Orchester), wo in der Regel Spezialistinnen und Spezialisten in Berufen mit tiefer oder gar zu vernachlässigender Arbeitslosigkeit arbeiten. Beispiele dafür sind Ärzte, Pflegepersonal, Verwaltungsjuristen, Forschende an Fachhochschulen und der Universität und andere Fachkräfte. Hier eine zwingende Stellenmeldepflicht einzuführen, birgt die Gefahr des Leerlaufs in sich, weil das RAV kaum über die geeigneten Interessentinnen und Interessenten verfügen dürfte. Zudem wird das Problem der Zuwanderung nicht gelöst.

Die FDP hat aus diesen Gründen die Einzelinitiative nicht unterstützt. Ihre Umsetzung wäre ein weiterer massiver Eingriff in den flexiblen Arbeitsmarkt. Zuerst sollen Erfahrungen mit der von National- und Ständerat verabschiedeten Lösung auf Bundesebene gemacht werden, die sich zumindest auf Berufe mit hoher Arbeitslosigkeit (Nichtmangelberufe) fokussiert. Sodann muss es darum gehen, unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz ausbildungsmässig à jour zu halten, damit sie mit den Veränderungen am Arbeitsmarkt mithalten können. Investitionen in die berufliche Grund- und Weiterbildung sind viel nützlicher, als ein weiterer Kontrollapparat, der die Einhaltung einer Stellenmeldepflicht überprüfen muss.

Dieter Kläy