MEHRWERTAUSGLEICHS GESETZ MAG OHNE GEGENSTIMME

Veröffentlicht am Posted in Aktuell Kanton Zürich und Schweiz

Heute hat der Kantonsrat einstimmig dem Mehrwerausgleichs-Gesetz MAG ohne Gegenstimme zugestimmt. Damit wird ein wichtiges Gesetz verabschiedet, welches das Moratorium für Einzonungen aufhebt, einfach zu handhaben ist und für die Gemeinden eine möglichst grosse Autonomie bewahrt.

Mehrwertausgleichs Gesetz MAG ohne Gegenstimme
Auf Grund des Zeitdrucks war es wichtig, das Mehrwertausgleichsgesetz so auszugestalten, dass alle involvierten Interessengruppen und Parteien mit den Regelungen leben können und ein Referendum möglichst vermieden werden kann. Der ausgehandelte Kompromiss wird den unterschiedlichen Erwartungen zu grossen Teilen gerecht, weshalb er auch eine sehr breite Unterstützung geniesst.

Kantonaler Ausgleich: Die Mehrwertabgabe auf Einzonungen soll, wie vom Bund vorgesehen, in erster Linie für Entschädigungen von Minderwerten bei materiellen Enteignungen dienen. Die Abgabehöhe von 20%, in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bundes, ist genügend, eine Erhöhung wäre nicht angebracht. In wieweit diese Abgabe aber dazu geeignet ist, die vorgesehene Verschiebung von Bauzonen zu fördern, das muss sich noch zeigen.

Kommunaler Ausgleich: Die Einführung einer kommunalen Mehrwertabgabe ist freiwillig. Die Erwartung ist, dass mit einer Abgabe bei Auf- und Umzonungen, die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert werden kann, insbesondere da die Akzeptanz bei der Bevölkerung dadurch steigen soll. Dass mit einer Mehrwertabgabe die Mieten steigen werden, ist unbestritten, wie stark sich dies auswirken wird, da gehen die Meinungen auseinander.

Da aber an vielen Orten heute bereits Mehrwerte mit städtebaulichen Verträgen abgeschöpft werden, macht es durchaus Sinn, eine kommunale Mehrwertabgabe zu regeln. Mit der Regelung, welche im Kompromiss gefunden wurde, können die Gemeinden von der Einführung einer Abgabe absehen. Eine Mehrheit der Gemeinden im Kanton Zürich wird kaum die Möglichkeiten für grössere Auf- und Umzonungen haben, die zur einer Mehrwertabgabe führen würden. Der Aufwand für die Schaffung eines Ausgleichsfonds und den entsprechenden Regelungen, wäre hier unverhältnismässig.

Auch die Möglichkeit, die Grösse von Freiflächen in einer gewissen Bandbreite selbst zu regeln, ist ein Stück Gemeindeautonomie. Die Schaffung von Freiflächen generell, trägt dazu bei, dass für Grundstücke, bei denen der Mehrwert einer planerischen Massnahme nur gering ausfallen dürfte, eine aufwändige Ermittlung des Mehrwertes entfällt.

Mit dem Freibetrag von Fr. 100’000 kann sichergestellt werden, dass zumindest ein Teil des Mehrwerts abgabebefreit ist und so insbesondere kleine Mehrwerte auch eingesetzt werden können, um energetische Sanierungen zu finanzieren.

Der im Zusammenhang mit dem Kompromiss definierte Satz von 40% liegt am oberen Rand des Akzeptablen. Dass die Gemeinden den Satz zwischen 0 und 40% selbst festlegen können ist ein weiterer Punkt weshalb das MAG als gemeindefreundlich zu bezeichnen ist. Wir hoffen, dass die Gemeinden den gegebenen Spielraum nutzen und wenn möglich eher einen tieferen Wert festlegen.

Mit dem Gesetz sind nun auch die städtebaulichen Verträge gesetzlich verankert und einige Rahmenbedingungen geklärt. Grundsätzlich gilt hier nach wie vor natürlich die Vertragsfreiheit. Mit der Definition der allgemeinen Bedingungen und Höhe der Mehrwertabgabe, ist aber auch für städtebauliche Verträge zumindest eine Richtlinie gegeben. Für eine einheitliche Berechnung der Mehrwerte über den ganzen Kanton sorgt das durch den Kanton zur gestellte Berechnungstool.

Die Vertreter der FDP haben in der Kommissionarbeit massgeblich zum Erreichen dieses Kompromisses beigetragen, wir freuen uns, dass die Vorlagen ohne Gegenstimme vom Kantonsrat angenommen wurde.

Christian Müller, Sonja Rueff-Frenkel