Interpellation 546 – Während der Arbeitszeit an den Frauenstreiktag?

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Interpellation 546/2019 von Richard Sägesser (FDP) und Beatrice Caviezel (Grünliberale)

Der Stadtrat hat entschieden, dass die Mitarbeitenden der Stadt Uster während der Arbeitszeit an der dreistündigen Kundgebung zum Frauenstreiktag am 14. Juni 2019 in Uster teilnehmen können. Das Personalrecht der Stadt Uster sieht bezahlte Urlaube nur für bestimmte, abschliessend bezeichnete persönliche und dienstliche Bedürfnisse vor, nicht aber für politische Veranstaltungen. Die Gewährung von bezahltem Urlaub für die Ustermer Stadtangestellten zur Teilnahme an einer politischen Kundgebung dürfte daher von präjudiziellem Charakter sein.

In seiner Stellungnahme zum Postulat 510/2018 betr. Unterzeichnung „Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor“ wies der Stadtrat darauf hin, dass die Verwaltung bereits heute grosse personelle und finanzielle Anstrengungen unternimmt, um der berechtigten Forderung nach Lohngleichheit gerecht zu werden. Zudem seien dem Stadtrat aktuell keine ungerechtfertigten Lohndifferenzen im städtischen Personal bekannt. Der Entscheid des Stadtrats wirft verschiedene Fragen auf, die einer Klärung bedürfen.

Wir stellen dem Stadtrat folgende Fragen:

  1. Gab es schon früher Fälle, in denen dem Ustermer Stadtpersonal – einzeln oder kollektiv – für den Besuch einer politischen Veranstaltung bezahlter Urlaub gewährt wurde? Wenn ja, welche?
  2. Teilt der Stadtrat die Auffassung, dass die Teilnahme an politischen Veranstaltungen Privatsache ist und daher ausserhalb der Arbeitszeit erfolgen soll? Oder kann sich der Stadtrat vorstellen, auch für andere politische Zwecke und Interessen, dem Personal kollektiv bezahlten Urlaub zu gewähren, wenn ja, unter  welchen Voraussetzungen? Welche grundsätzlichen Überlegungen hat der Stadtrat bei seinem Beschluss angestellt?
  3. Auf welcher rechtlichen Grundlage hat der Stadtrat den betreffenden Entscheid, dem Personal für eine politische Veranstaltung bezahlten Urlaub zu gewähren, gefasst? Arbeitszeitregelung des Stadtrats Uster zum Frauenstreiktag www.uster.ch Gemeinderat 546/2019 │Seite 2/2
  4. Ist sich der Stadtrat bewusst, dass die Gewährung von bezahltem Urlaub zu einer Ungleichbehandlung unter den Mitarbeitenden führt, weil gewisse Mitarbeitende aus dienstlichen Gründen nicht daran teilnehmen können? Hat er diesem Umstand bei seinem Entscheid Rechnung getragen?
  5. Mit welchen Kosten rechnet der Stadtrat voraussichtlich aufgrund der Teilnahme von Stadtangestellten an der Kundgebung? Wir bitten den Stadtrat, am Streiktag die Abwesenheitsstunden erfassen zu lassen und nach dem Streiktag die effektiven Kosten offen zu legen.
  6. Mit welchen Kosten rechnet der Stadtrat bei der von der Stadt organisierten Podiumsdiskussion am 14. Mai 2019 (inkl. Aussage zur Verwendung der Eintrittsgelder)?
  7. Welchen konkreten Nutzen in Bezug auf die Gleichstellung von Frauen erhofft sich der Stadtrat für die Stadt Uster bzw. für die Stadtangestellten von der Gewährung von bezahltem Urlaub?
  8. Wie rechtfertigt der Stadtrat die Gewährung von bezahltem Urlaub vor dem Hintergrund des gemäss seiner Stellungnahme zum Postulat 510/2018 offenbar geringen bzw. fehlenden Handlungsbedarfs punkto Lohngleichheit?
  9. Welche Alternativen zum bezahlten Urlaub wurden geprüft? Insbesondere bitten wir um eine Begründung, weshalb der Stadtrat es als nicht ausreichend erachtet, dem Personal die Möglichkeit zu gewähren, die Veranstaltung während der Freizeit zu besuchen, wie dies andere Städte und Gemeinden vorsehen.

Richard Sägesser
Beatrice Caviezel