Anwendung des Submissionsreglements inklusive der ergänzenden Einkaufsempfehlungen der Stadt Uster

Veröffentlicht am Posted in PVorstoss

In der Strategie Uster 2030 ist unter Punkt 3 die Standortförderung aufgeführt. Diese sagt aus, dass Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bildung im Dialog stehen und Hand in Hand zusammenarbeiten. In den ergänzenden Einkaufsempfehlungen des Submissionsreglements der Stadt Uster, Version Januar 2020, steht geschrieben, dass eine nachhaltige Beschaffung nach ökonomischen, ökologischen und sozialen Kriterien zu erfolgen hat.

Dabei werden viele Grundsätze aufgeführt, unter anderem: «Soweit rechtlich zulässig sind lokale und regionale Produkte zu beschaffen und lokale und regionale Anbieter zu berücksichtigen, insbesondere bei freihändigen Vergaben und im Einladungsverfahren». In besagtem Submissionsreglement steht ebenfalls geschrieben, dass im freihändigen Verfahren und im Einladungsverfahren immer auch mind. eine auswärtige Konkurrenzofferte eingeholt werden muss. Es sei unter jenen Anbietern abzuwechseln, bei denen wirtschaftlich günstige Angebote in Preis und Qualität erwartet werden können. Seit dem 1. Januar 2021 soll jedoch nicht mehr der Anbieter mit den günstigsten, sondern derjenige mit den vorteilhaftesten (werden diese im Voraus festgelegt?) Kriterien den Zuschlag erhalten.

Für die Stadt Uster ist das lokale Gewerbe wichtig: Es schafft Arbeitsplätze – auch für Auswärtige, es unterstützt den angestrebten Mix Arbeiten / Wohnen r, es bringt Steuersubstrat, schafft Identität für Ustermerinnen und Ustermer, hilft bei der Imagebildung von Uster, es bringt Diversität und fördert den Wirtschaftsumlauf. Inhaber und Arbeitnehmende treffen sich beim Mittagessen, beim Einkaufen, beim Feierabendbier, verweilen und konsumieren. Unter anderem will der Stadtrat gemäss seiner Strategie die Hälfte der Einwohnerzahl der Stadt Uster als Arbeitsplätze schaffen.

Bei dem prognostizierten Bevölkerungswachstum wären dies rund 3‘500 zusätzliche Arbeitsplätze bis ins Jahr 2035. Fazit: Lokale Unternehmungen müssen gefördert werden, dies ist im Sinne aller. Nach einem Jahr seit der Verabschiedung der für Uster spezifischen Vergaberichtlinien interessiert uns deren Umsetzung insbesondere in den Freihand- und Einladungsverfahren im praktischen Alltag im Zusammenhang mit dem einleitend erwähnten Sachverhalt. Dazu haben wir exemplarisch einige Bauvorhaben der vergangenen Jahre ausgewählt, um folgende Fragestellungen zu klären.

Bitte die Antworten zu den Fragen 1 bis 5 jeweils separat zu diesen Objekten aufführen:

  • Stadthaus Uster, Renovation Turm
  • Renovation Schulhaus Dorf
  • Innenausbau neuer Spitex-Standort Spitalstrasse

Allgemeine Fragen 6 bis 12 nicht in Bezug auf die aufgeführten Objekte zu beantworten. Wir stellen dem Stadtrat folgende Fragen:

  1. Welche Unternehmen inkl. Hauptsitzstandort wurden für die Submission eingeladen/angefragt? Bestanden für die freihändigen Vergaben und solche im Einladungsverfahren definierte Kriterienkataloge? Wenn ja, welche Kriterien waren für den Zuschlag massgebend? Wenn nein, wie wurden die Angebote dann verglichen?
  2. Wer erhielt den Zuschlag? Bitte nennen Sie das günstigste Angebot in CHF sowie das teuerste Angebot in CHF –wenn möglich mit Angabe des jeweiligen Lieferanten und der Angebotssumme exkl. MwSt. Ansonsten zumindest die Angabe, ob der Auftragnehmer ortsansässig war oder nicht.
  3. Bei einer Vergabe an einen auswärtigen Anbieter – sofern die Preisdifferenz zwischen einem lokalen und einem auswärtigen Anbieter unter 5 % liegt: Bitte begründen Sie den Entscheid, und zwar insbesondere in Bezug auf die Kriterien Ökologie und Nachhaltigkeit, auf die sozialen und finanziellen Auswirkungen (Arbeitsplatz, Steuern usw.) sowie den Grundsatz, lokale und regionale Anbieter zu berücksichtigen.
  4. Bitte nennen Sie für jedes Angebot den Offertbetrag gemäss Zuschlag und die effektiv fakturierten Dienstleistungen: Wie viel entfällt davon auf Regiearbeiten? Sind alle zusätzlichen Kosten nachvollziehbar oder sogenannt versteckte Kosten?
  5. Wie resp. durch wen wurde kontrolliert, ob die Arbeiten gemäss der Devisierung/Offerte korrekt ausgeführt wurden? Bitte Angabe von Name des Durchführenden & Datum der Kontrolle. Bei Mängel: Wann wurde wer durch wen darauf aufmerksam gemacht und wann wurden die Mängel behoben?
  6. Bitte nennen Sie für die letzten 10 Aufträge im Beschaffungswesen städtischer Bauten jeweils Architekt und Bauleitung sowie die berücksichtigen Lieferanten inkl. Standort (ab Bausumme CHF 100’000 bzw. Aufträge je Lieferant von CHF 20’000) – bitte unter Angabe des Objektes.
  7. Wer ist verantwortlich resp. kontrolliert, ob die verwendeten Produkten / erbrachte Dienstleistungen der in der Ausschreibung vorgegebenen Anforderungen entsprechen?
  8. Sanierungsarbeiten an schützenswerten oder unter Schutz gestellten Liegenschaften erfordern teils spezialisiertes Fachwissen. Wie wird seitens der Stadt sichergestellt und kontrolliert, dass solche Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden?
  9. Wie gewährleistet der Stadtrat die Kontinuität der Qualitätssicherung in Sachen Bauten und Renovationen /Sanierungen an gängigen und vor allem denkmalgeschützten Liegenschaften?
  10. Zu Punkt 5.3. des Submissionsreglements, Version Januar 2020, «…von denen wirtschaftlich günstige Angebote erwartet werden können. Die wirtschaftliche Günstigkeit bezieht sich auf Preis und Qualität. …»: Wer bestimmt, welche Anbieter dazugehören? Gibt es hierfür eine interne Liste? Wird diese laufend überprüft und angepasst? Wenn ja, durch wen?
  11. Hat der Stadtrat die Submissionskataloge dem neuen Bundesgesetz vom 01.01.2021 angepasst, wonach ein Anbieter nicht mehr nach den günstigsten, sondern nach den vorteilhaftesten Kriterien den Zuschlag erhalten soll?
  12. Das Ustermer Baugewerbe macht die Erfahrung, dass Angebote grosser, auswärtiger Unternehmen oft unter den gängigen Marktpreisen offeriert werden, um nach erfolgtem Auftrag, das potentielle Defizit mit teuren Serviceverträgen wieder (mehr als) wettzumachen. Ist der Verwaltung resp. dem Stadtrat dieses Verhalten bekannt oder wird der entsprechende Verdacht gehegt, dass in den vergangenen Jahren so vorgegangen wurde?
    1. Wenn nein, was unternimmt der Stadtrat gegen dieses Vorgehen?
    2. Wenn ja, was unternimmt der Stadtrat gegen dieses Vorgehen?

Andrea Grob (FDP)

Ulrich Schmid (CVP)

Sivan Dürst (SVP)

Matthias Bickel (FDP)

Marc Thalmann (FDP)