Abstellplatzverordnung – GR 21.01.2019

Veröffentlicht am Posted in Fraktionsreferate, GRBerichte

Wie wir alle wissen, geht die vorliegende Weisung auf die Motion 532 aus dem Jahre 2015 zurück, in welcher die Motionäre fordern, dass der Bau von autoarmen Siedlungen gefördert wird und dadurch in Neubauprojekten den Kostenanteil für die Erstellung von Parkplätzen verkleinert werden kann. Es geht also hauptsächlich darum, dass die minimal geforderte Anzahl Parkplätze reduziert wird.

Was uns der Stadtrat jetzt aber mit der Weisung 125 beantragt, hat mit der Motion nicht mehr allzu viel zu tun und schiesst weit über das ursprüngliche Motionsziel hinaus. Aus der Lockerung von Vorschriften ist eine massive Verschärfung der bestehenden Verordnung geworden. Als Begründung wird angegeben, dass der Kanton eine sanfte Überarbeitung der bestehenden Parkplatzverordnung nicht akzeptiert hätte.

Aus unserer Sicht ist die neue Abstellplatzverordnung, welche während der Beratung in der KPB in wesentlichen Punkten ja sogar noch verschärft wurde, inakzeptabel. Dies aus folgenden Gründen:

Kein vorauseilender Gehorsam

Die neue APV stützt sich auf die noch unveröffentlichte und sich im Entwurfsstadium befindliche neue kantonale Wegleitung zur Regelung des Parkplatzbedarfs in kommunalen Erlassen und suggeriert eine rechtlich legitimierte Zuständigkeit des Kantons in der Festlegung der Anzahl Parkplätze in kommunalen Verordnungen. Dies stimmt so aber nicht. Diese kantonale Wegleitung ist lediglich eine Empfehlung und daher rechtlich nicht bindend.

So steht in der aktuell gültigen Wegleitung aus dem Jahre 1997 sogar klipp und klar drin:

Vertiefte juristische Abklärungen ergaben, dass die Gemeinden ohne Änderung von § 242 PBG nicht verpflichtet werden können, ihre kommunalen Vorschriften zwingend anzupassen.

Daraus auf Gemeindeebene ein Zwang zur Anwendung dieser Wegleitung abzuleiten zeugt dann doch von relativ wenig Verhandlungsinteresse oder sogar Kampfgeist unserer Stadtverantwortlichen gegenüber dem Kanton. Wir wollen Vernunft und Eigenständigkeit bei der Festlegung unserer Bauordnung statt vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Kanton.

Schädlich für die Ustermer Wirtschaft

In der neuen APV soll die Anzahl Parkplätze in den einzelnen Interessengruppen sehr einseitig zulasten der Angestellten und somit auch des Gewerbes reduziert werden. Dies widerspricht der Strategie der Stadt Uster, welche sich als Ziel setzt, den Arbeitsstandort Uster zu fördern. Die neue Abstellplatzverordnung bewirkt genau das Gegenteil, indem durch eine massive Reduktion der erlaubten Anzahl Parkplätze, teilweise um bis zu 50%, dem Industrie- und Gewerbestandort Uster geschadet und die Attraktivität gemindert wird.

Zudem bewirkt die neue APV einen Fehlanreiz: Statt Betriebe mit vielen Arbeitsplätzen, werden solche mit grosser Fläche bei der Bemessung der Mitarbeiterparkplätze bevorzugt. Wir wollen in Uster Wertschöpfung, keine Lagerhallen.

Einschränkung der persönlichen Freiheit

Die Wahl der persönlichen Fortbewegungsart hängt von diversen Faktoren ab: Wetter, persönliche Gesundheit, Arbeitsbeginn, Alter, Anzahl Kinder, eingekaufte Produkte, um nur einige zu nennen. Aufgrund der vorliegenden Abstellplatzverordnung muss man jetzt aber leider auch den Faktor «Zwang durch staatliche Eingriffe» ergänzen! Mit der Reduktion der Anzahl Parkplätze für Angestellte, man kann annehmen, dass dies in der Mehrheit keine Ustermerinnen und Ustermer sind, wird vorausgesetzt, dass die Angestellten an ihrem Wohnort genügend gut von den ÖV erschlossen sind. Es ist aber sehr stark anzuzweifeln, dass dies der Stadtrat analysiert hat. Wird daher auf Ustermer Gemeindegebiet die Anzahl Parkplätze für Angestellte massiv reduziert und somit den Angestellten ein Anreisen per Auto verunmöglicht, kann dies zu einem sehr grossen und nachhaltigen Standortnachteil der Ustermer Wirtschaft führen.

Steigende Parkplatzpreise – Auch für Mieter!

Auch die maximal zulässige Anzahl Parkplätze bei Wohnliegenschaften wird auf dem gesamten Stadtgebiet reduziert. Je nach Standort des Hauses um über 50%. Dies hat zur Folge, dass zum Beispiel bei einem Mehrfamilienhaus mit 10 Familienwohnungen (100 m2, je 4-Zimmer) in der Zone A anstatt 22 Parkplätze wie bisher, mit der neuen APV nur noch maximal 9 Parkplätze erlaubt sind. Ein solch knappes Angebot an Parkplätzen führt zwangsläufig zu einer Verteuerung der Parkplätze. Auch Mieter werden mittelfristig deutlich höhere Mietzins für ihren Parkplatz bezahlen müssen – falls sie überhaupt noch einen eigenen Parkplatz ergattern können.

Neue APV löst kein einziges Ustermer Verkehrsproblem

Uster hat bereits heute eine eher tiefe Fahrzeugdichte (Anzahl Motorfahrzeuge pro 1000 Einwohner), klar tiefer als z.B. Volketswil, Dübendorf oder Wetzikon. Eine Reduktion der Parkplätze bei den Privathaushalten und bei Geschäften ist daher unnötig und wird nichts dagegen bewirken, dass sich der Verkehr im Zentrum zu den Hauptverkehrszeiten auf den Hauptachsen staut und die Barrieren für lange störende Wartezeiten sorgen. Mit dem Ausbau der S-Bahn wird das noch mehr der Fall sein. Statt ideologische Parkplatzdiskussionen zu führen, sollten die wirklichen Verkehrsprobleme gelöst werden.

Überregulierung statt Selbstverantwortung

Die neue Abstellplatzverordnung ist ein stossendes Beispiel für eine Überregulierung. Privaten Bauherren und Investoren werden unnötige Schranken gesetzt. Statt Anreize zur Förderung von Investitionen in Uster zu setzen, werden Investoren in ihrer Freiheit massiv eingeschränkt und abgeschreckt. Eine Reduktion der minimal erforderlichen Anzahl Parkplätze ist sinnvoll, aber nicht die Beschränkung der maximal zulässigen Zahl. Kein Bauherr erstellt unnötig viele Parkplätze! Die neue Abstellplatzverordnung schiesst weit über eine vernünftige und massvolle Aktualisierung der heutigen Parkplatzverordnung hinaus. Die neue Regelung ist zudem viel zu detailliert. So wird zum Beispiel der Bedarf an Kinderwagenabstellplätzen in einem Doppeleinfamilienhaus geregelt. Wir wollen weniger Regelungsdichte, dafür mehr Selbstverantwortung und Vernunft beim Bauen.

Unkoordiniert und zum falschen Zeitpunkt

Der Zeitpunkt für eine Gesamtrevision der aktuellen Parkplatzverordnung ist falsch. Im Jahr 2017 ist der Startschuss für das Projekt „Stadtraum 2035“erfolgt, welches die Grundlage für die Stadtplanung der nächsten Jahrzehnte legen soll. Im Rahmen dieses Projektes wird eine Gesamtbetrachtung der Verkehrssituation, inkl. privater und öffentlicher Parkplätze gemacht. Das Ergebnis von „Stadtraum 2035“ wird eine neue Bau- und Zonenordnung (BZO) sein. Die Regelung der privaten Parkplätze (PPV bzw. APV) ist Teil davon. Die APV greift dieser umfassenden und sorgfältigen Planung unnötigerweise vor und zäumt das Pferd von hinten auf. Die geltende Parkplatzverordnung hat sich grundsätzlich bewährt. Dringlichkeit bei der Überarbeitung besteht nicht. Im Gegenteil: Es ist absehbar, dass die APV, wenn sie angenommen würde, nur wenige Jahre später an die neue BZO angepasst werden müsste, sobald diese feststeht. Wir wollen eine stimmige Planung statt gesetzgeberischen Leerlauf.

Mobilitätsbedürfnis wird hoch bleiben

Gemäss einer Prognose der ETH Zürich werden der Personen- und auch der Güterverkehr bis 2040 um 15 resp. 25 Prozent zunehmen. Aus diesem Grund sind eine verstärkte Nutzung von ÖV und ein Ausbau der Veloinfrastruktur unabdingbar. Das Bedürfnis nach individueller Mobilität wird aber auch in Zukunft sehr hoch bleiben. Das Recht der freien Wahl des Fortbewegungsmittels darf daher auch weiterhin nicht durch ideologisch geprägte Ansätze eingeschränkt werden. Die Befürworter der neuen APV wollen aber genau dies erreichen. So soll die Bevölkerung zum Umstieg auf ÖV oder Velo gezwungen werden, indem das eigene Auto, egal ob Elektromobil, Hybrid- oder Benzinfahrzeug, verteufelt wird.

Nach diesen Ausführungen ist klar, dass wir die Abstellplatzverordnung nicht akzeptieren können. Auch sind wir der Meinung, dass über so einschneidende Änderungen unserer Bauordnung und Einschränkung unserer persönlichen Freiheit das Volk entscheiden soll. Es ist daher davon auszugehen, dass wir das Behördenreferendum ergreifen werden, falls die Weisung 125 heute angenommen wird.

Trotzdem stellen wir heute Anträge, es geht vor allem um Schadensbegrenzung. Die Anträge der FDP zielen daher darauf ab, die Reduktion der maximalen Anzahl Angestelltenparkplätze zu vermindern und dafür zu sorgen, dass Uster ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleiben kann. So, wie es die Strategie unserer Stadt eigentlich auch vorsieht.

Gerne will ich die einzelnen Anträge, welche alle bereits in der KBP gestellt wurden, kurz begründen:

  • Die Anträge 1a bis 1g haben das Ziel, den Normbedarf der Parkplätze für die Industrie und insbesondere auch für das Gewerbe auf einem vernünftigen und praktikablen Wert festzulegen. Mit der Beibehaltung der Option «Anzahl Parkplätze pro Mitarbeiter» (Anträge 1c und 1g) sollen zudem wertschöpfungs- und nicht flächenintensive Betriebe unterstützt werden.
  • Mit den Anträgen 2a bis 2f wird erreicht, dass die maximal erlaubte Anzahl Parkplätze auf dem heutigen Niveau belassen wird. Diese maximale Anzahl hat sich bewährt. Gleichzeitig soll die minimale Anzahl aber tief belassen werden, damit die Investoren in ihrer Freiheit möglichst wenig eingeschränkt sind.
  • Mit dem Antrag 3 soll die Bestandsgarantie, welche aktuell mit relativ viel Interpretationsspielraum im kantonalen PBG geregelt wird, auf kommunaler Ebene präzisiert werden. Dies soll insbesondere verhindern, dass bereits ansässige Betriebe, welche in Uster weiter ausbauen und investieren wollen, nicht gezwungen werden, von Uster wegzuziehen.

Wir bitten euch, diese Anträge zu unterstützen.

Eine Schlussbemerkung muss ich zudem noch loswerden. Eine Motionärin aus der Mittefraktion lässt sich am 12. Oktober 2018 wie folgt im Anzeiger von Uster zitieren:

„Der Abbau von Mitarbeiter-Parkplätzen sei demgegenüber nicht das primäre Ziel gewesen. Dem Anliegen der Ustermer Wirtschaftsverbände gegenüber zeige man sich in der Diskussion durchaus offen.“

In Anbetracht der bisherigen Diskussion ist von dieser Offenheit bisher rein gar nichts zu spüren. Im Gegenteil, die Verordnung ist in gewissen Punkten noch verschärft worden.

Man sollte dann wenigstens die Grösse haben, hinzustehen und zuzugeben, dass einem das örtliche Gewerbe schlichtweg egal ist, statt solch leere Worte in der Zeitung zu verbreiten.

Für die Fraktion:

Jürg Krauer, Gemeinderat FDP.